Barrierefreiheit im Netz 01

Online Marketing | Vom 21.05.2025

Barrierefreiheit im Internet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Jedes Unternehmen, das auf seiner Website Informationen für eine größere Öffentlichkeit bereit stellt, sollte sich damit auseinandersetzen.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das BFSG setzt dabei die europäische Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht um und verfolgt das Ziel, digitale Angebote für alle Menschen, unabhängig von ihrer Behinderung, zugänglich zu machen.

In erster Linie gilt das BFSG für Unternehmen und Dienstleistungen im B2C Bereich. Betroffen davon sind beispielhaft Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste. Einige Produkte, die unter das BFSG fallen sind unter anderem: Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte.

Studien zeigen, dass eine hohe Notwendigkeit für mehr Barrierefreiheit im Internet besteht. Ein großer Teil der Internetseiten in Deutschland, besonders viele Online-Shops, weisen in dem Bereich enorme Mängel auf. Einerseits ist das eine ärgerliche Benachteiligung für Menschen mit Behinderung, die sie von der Teilhabe an einem essenziellen Teil des Alltags ausschließt. Andererseits verpassen Anbieter damit auch die Chance, neue Nutzer und Kunden anzusprechen.

Da sich das BFSG in der Hauptsache an große Unternehmen richtet, die direkt mit Endverbrauchern (B2C) in Kontakt stehen, könnte man als B2B Unternehmen denken, dass hier kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Das ist allerdings nicht zwingend zutreffend. Wer auf seiner Website Informationen oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt, die für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse sein können, der ist gut beraten, auch diese barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen zum Beispiel Stellenausschreibungen, Kontaktmöglichkeiten über Formular oder Chat oder Informationen für eine breitere Öffentlichkeit (bspw. Blog, Presseseite).

Unternehmen, die ihre Website barrierefrei gestalten möchten, sollten sich an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) halten, die internationale Standards für Barrierefreiheit im Netz festlegen.

Einige grundlegende Maßnahmen, die empfohlen werden:

  • Sicherstellung von Textkontrasten (z. B. Text auf Hintergrundfarben mit ausreichendem Kontrast)
  • Alt-Texte für Bilder und Medieninhalte bereitstellen
  • Klare Navigation und Struktur (z. B. Überschriften, Landmarken, Navigation mit Tastatur und Screenreader)
  • Formulare zugänglich machen (mit klaren Labels und Fehlermeldungen)

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Barrierefreie Websites bieten nicht nur Menschen mit Behinderungen besseren Zugang, sondern auch eine verbesserte Nutzererfahrung für alle, unabhängig von den individuellen Bedürfnissen. Darüber hinaus kann die Suchmaschinenoptimierung (SEO) von barrierefreien Seiten profitieren, da viele Anforderungen der WCAG auch die Benutzerfreundlichkeit erhöhen.

Sich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auseinanderzusetzen ist in jedem Fall sinnvoll. Es sorgt nicht nur für eine gestärkte Inklusion aller Menschen, sondern hat darüber hinaus auch positive Effekte für die Usability und Performance der eigenen Website.

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